Service

Ohne Moos nix los!

Der Stadtjugendring Ingolstadt vergibt im Auftrag der Stadt Ingolstadt, auf Grundlage der jeweils gültigen SJR-Förderrichtlinien und im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse an die Ingolstädter Jugendverbände. Anträge können von allen SJR-Mitgliedsorganisationen, von öffentlich anerkannten Trägern der Jugendhilfe (sofern sie Jugendarbeit leisten) und von Jugend(initiativ)gruppen unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare beim Stadtjugendring gestellt werden.

Für weitergehende Beratung und für alle Fragen rund um die Antragstellung steht Euch Evi Rackl unter rackl@sjr-in.de oder telefonisch unter 0841/93555-23 zur Verfügung.

Die aktuell gültigen SJR-Förderrichtlinien, Antragsformulare inkl. Betreuer:innen & Teilnehmer:innen-Listen sowie weitere Formulare/Vordrucke findest Du im nachfolgenden Download-Bereich.

Wie schon im Dezember angekündigt, ist es leider nötig, eine Kontingentbewirtschaftung für die Auszahlung von Zuschüssen an Jugendverbände in 2024 einzuführen. Das heißt, dass der nach den Richtlinien errechnete Zuschuss nicht zu 100% ausbezahlt wird!

Bitte entnehmt die aktuellen Regelungen folgendem Anschreiben:

§3 Freizeit & Erholungsmaßnahmen bitte ausschließlich über das ONLINE ZUSCHUSS-PORTAL einreichen!

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Hier gehts zum Online Zuschuss-Portal: https://www.kjr-zuschuss.de/

Für den Einstieg ist die "Online Zuschuss-Portal Anleitung, Erste Schritte" im Download hilfreich.
Für Fragen stehe ich euch natürlich auch per Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Online Zuschuss-Portal Anleitung, Erste Schritte
Online Zuschuss-Portal Anleitung, Erste Schritte.pdfPDF-Download (155.2 kB)
SJRIN_Listen_Teilnehmer*innen u. Betreuer*innen
SJRIN_Listen_Teilnehmende.xlsxDatei-Download (87.9 kB)
Zuschuss-Antragsformular.SJRIN2023 (vorerst noch für die §§ 1,2,4,5,6,7)
Zuschuss-Antragsformular.SJRIN2023.xlsxDatei-Download (169.6 kB)
SJRIN.Förderrichtlinien, gültig ab 01.01.2023
SJRIN.Förderrichtlinien01.2023.pdfPDF-Download (203.5 kB)

Wer ist antragsberechtigt?

  • Mitgliedsverbände bzw. Jugendgruppen u. -organisationen, die dem SJR Ingolstadt angeschlossen sind 
  • Ingolstädter Jugendgruppen u. -organisationen, die die Voraussetzungen nach § 74 SGB VIII erfüllen und Jugendarbeit leisten (ausgenommen sind Wohlfahrtsverbände).
  • Ingolstädter Jugendgruppen u. -organisationen, die noch nicht Mitglied beim SJR IN (oder als öffentlich förderungswürdig anerkannt sind), können im Einzelfall nach vorherigem Vorantrag (Mail) analog dieser Förderrichtlinie gefördert werden.
  • Zuschussanträge können nur durch die örtliche Verbands- bzw. Vereinsjugendleitung eingereicht werden. Einzelpersonen werden nicht bezuschusst.

Wann ist eine Maßnahme förderwürdig?

  • Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die einem Paragraphen d. Förderkataloges (§§ 1-7) zugeordnet werden können
  • Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist eine angemessene Eigenleistung des Trägers sowie dessen Verantwortung für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme

Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

  • Jede Maßnahme muss gesondert beantragt werden.
  • Der Zuschussantrag ist vollständig auszufüllen u. alle erforderlichen Antragsunterlagen beizulegen*
  • (Das Antragsformular)* und die originalen Teilnehmer:innen und Betreuer:innen-Listen müssen per Mail oder in Papierform vorgelegt werden
  • Zuschussanträge müssen innerhalb der Abgabefrist von 2 Monaten nach Abschluss der Maßnahme beim Stadtjugendring eingehen
  • Voranträge (nur bei den §§ 5, 6 u. 7) rechtzeitig stellen
    Vorantragsfristen: siehe Beschreibung zu den einzelnen §§ unten
  • Das Antragsformular und die originalen Teilnehmer:innen und Betreuer:innen-Listen können digital per Mail oder in Papierform vorgelegt werden*
    *sobald das Online Portal einsatzfähig ist, werden die Durchführungsbestimmungen angepasst.

Erforderliche Angaben auf dem Zuschussantrag u. Antragsunterlagen:

Erforderliche Angaben:

  • Verband / Verein / Gruppe
  • Kontaktdaten Antragsteller/in
  • Paragraph u. Titel der Maßnahme
  • Ort u. Dauer der Maßnahme (bei den §§1, 3, 4 u. 7)
  • Teilnehmer/innen u. Betreuer/innen
  • Einnahmen- u. Kostenaufstellung
  • Kontoverbindung des Vereins/Verbands (keine Überweisung auf ein Privatkonto möglich!)
  • Datum, Stempel (d. Verbands), Unterschrift

Antragsunterlagen:

  • Einladung/Ausschreibung
  • Programmablauf
  • Teilnehmer/innen- u. Betreuer/innenlisten (mit Name, Anschrift, Alter, Anwesenheitstage und eigenhändiger Unterschrift)
  • Qualifizierungsnachweis der Maßnahmenleitung in Form einer Kopie der Juleica (oder Angabe Juleica Nummer)
  • Ggf. Rechnungskopien*
    *sobald das Online Portal einsatzfähig ist, werden die Durchführungsbestimmungen angepasst.

Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?

  • Konferenzen, Tagungen, Jahresplanungen, Klausuren u. Sitzungen von Verbandsorganen, Gremien und Ausschüssen.
  • Maßnahmen nach § 3 u. § 4, die unmittelbar u. ausschließlich dem fachlichen Verbandszweck dienen (z.B. Wettkämpfe, Trainingslager od. Angebote f. Konfirmanden/Firmlinge, kontinuierliche Angebote, wie Gruppenstunden)

Werden auch Nicht-Ingolstädter Teilnehmer/innen gefördert?

Nein, für Teilnehmer/innen aus anderen Landkreisen muss ein zusätzlicher Antrag bei dem/n zuständigen Stadt- bzw. Kreisjugendring/en gestellt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn in der Stadt bzw. dem Landkreis ebenfalls eine Jugendgruppe des eigenen Verbandes aktiv ist.

Mit welchem Alter werden die Teilnehmer/innen gefördert?

Von 6 bis einschl. 26 Jahren (bei den §§ 3 Freizeit & Erholungsmaßnahmen und 7 Besondere Maßnahmen & Projekte).
Bei §1 Aus- u. Fortbildungen ist das Mindestalter 14 Jahre

Wann werden die Zuschüsse ausbezahlt?

In der Regel werden die Zuschüsse innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung zu 100 % ausgezahlt. Im Falle einer Kontingentierung (Ausnahmeregelung für einzelne Geschäftsjahre), werden 4 Wochen nach Antragstellung 70% oder 65% ausbezahlt, die Restzahlung erfolgt bis spätestens Mitte Dezember des Jahres im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, wobei eine 100%ige Auszahlung angestrebt wird.

Ist bei Maßnahmen im Ausland eine andere Antragsstellung nötig?

Nein, der Ort der Freizeit & Erholungsmaßnahmen, Jugend-Bildungsmaßnahmen oder Besonderen Maßnahmen & Projekte (gem. unseres Förderkataloges) ist unmaßgeblich.

Ausgenommen sind internationale Begegnungen mit Jugendlichen (z.B. in Partnerstädten). Diese Maßnahmen werden u.a. von der Stadt Ingolstadt/Kulturamt oder dem BJR bezuschusst. Für weitergehende Beratung hierzu steht Euch Jugendpfleger Dieter Edenharter unter edenharter@sjr-in.de oder telefonisch unter 0841/93555-17 zur Verfügung.


Wie errechnet sich der Zuschuss?

Kalkulationsbeispiel:  Freizeit & Erholungsmaßnahmen (§ 3)

Berechnungsgrundlage (gem. Förderrichtlinien gültig ab 01.01.23):

Anzahl d. förderfähigen TN (11) x Tage (3) x 10 €               330,00 €     (1 Betreuer/in pro angefangene 7
Anzahl d. Betreuer o. Juleica (1) x Tage (3) x 10 €               30,00 €      förderfähige Teilnehmer/innen)
Anzahl Betreuer mit Juleica  (1) x Tage (3) x 20 €                60,00 €
= Gesamtzuschuss                                                              420,00 €

Ergibt einen Zuschuss von:                                                     420,00 €

Max. Auszahlungssumme ist der Gesamtzuschuss (Deckelung bei §3:  3.000 €)
Bitte ggf. Kontingentregelung beachten!

Die Aus- u. Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter/innen ist eine Kernaufgabe der Jugend(Verbands)arbeit. Ein vielfältiges Qualifizierungsangebot hilft, den ehrenamtlichen Einsatz gut vorzubereiten und zu begleiten.

Ist das Alter der Teilnehmer/innen für die Zuschussfähigkeit relevant?

Ja, da es sich bei den Teilnehmern/innen der Aus- u. Fortbildungen um ehrenamtliche Mitarbeiter/innen (Betreuer/innen) handelt, ist das Mindestalter 14 Jahre, es gibt aber hier kein Höchstalter.

Werden auch Nicht-Ingolstädter gefördert?

Ja, bei den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen spielt der Wohnort keine Rolle (Ausnahme große Verbände)

Besonderheiten bei § 1:

  • Förderfähig sind Aus- u. Fortbildungen erst ab 6 Arbeitsstunden (á 60 Min.)/Tag
    bzw. 12 Arbeitsstunden/Wochenende
  • Zuschuss: bis zu 10 €/Tag u. Teilnehmer/in bzw. 25 €/Wochenende/Teilnehmer/in
  • Voraussetzung: Referent/innen mit fachlicher Qualifikation
  • Für die Betreuer/innen mit einer gültigen JuLeiCa (Nachweis) verdoppeln sich die Beträge

Was wird unter § 2 gefördert?

Jede Jugendorganisation und jede Jugendeinrichtung sollte über eine Grundausstattung an regelmäßig gebrauchten Arbeitsmitteln verfügen. Für diese Grundausstattung werden Zuschüsse gewährt, z. B. Fachliteratur f. Jugendarbeit, Bastelwerkzeug, Kleinsportgeräte, Multimedia-Geräte, Brettspiele, Musikinstrumente, Noten. Die Antragsteller/innen sind verantwortlich, dass die bezuschussten Arbeitsmittel ausschließlich der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

Was zählt nicht zu Arbeitsmitteln?

  • z. B. Verbrauchsgüter mit kurzer Lebensdauer (Bastelmaterial, Farben usw.)
  • Sportkleidung (z.B. Trikots) und verbandsspezifische Kleidung/Accessoires (z.B. Abzeichen, Pfadfindertücher), die in den privaten Besitz übergehen
  • Renovierung v. Jugendräumen oder Ausstattung (Möbel ect.) ⇒ §6 Ausstattung v. Jugendräumen
  • Arbeitsmittel die vorwiegend dem Verbandszweck dienen

Besonderheiten bei § 2:

  • Gefördert werden bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten
  • Mehrere Anträge pro Jahr sind möglich, maximale Auszahlung 1.000 € pro Jahr und Verband
  • Nachweis der Anschaffungskosten durch Belege nötig

Diese freizeitpädagogischen Maßnahmen dienen der Förderung der Gruppengemeinschaft, des Freizeitsports, der sozialen und kreativen Fähigkeiten, der Naturerfahrung und Erholung.
Nix wie raus und mit der Jugendgruppe auf Tour, für einen oder mehrere Tage oder Wochen, egal ob in der Region oder im Ausland, in Unterkünften oder im Zelt, unterwegs mit Zug, Bus, Auto, Fahrrad oder zu Fuß über die Berge. Die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt. Die Mindestdauer für eine Maßnahmenförderung ist ein gemeinsames Programm über 6 Std. á 60 Minuten.

Ziel ist es, diese Maßnahmen, die durch Eigenmittel, Teilnehmer/innenbeiträge und sonstige Zuschüsse (z.B. BJR, BezJR, Spenden) nicht voll finanziert werden können, zu unterstützen.

Mit welchem Alter werden die Teilnehmer/innen gefördert?
Von 6 bis einschl. 26 Jahre 

Werden auch Nicht-Ingolstädter Teilnehmer/innen gefördert?
Nein, für Teilnehmer/innen aus anderen Landkreisen muss ein zusätzlicher Antrag bei dem/n zuständigen Kreisjugendring/en gestellt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn in dem betreffenden Landkreis ebenfalls eine Jugendgruppe des eigenen Verbandes aktiv ist

Wie viele Betreuer/innen werden pro Maßnahme gefördert?
Pro angefangene 7 Teilnehmer/innen ist ein/e Betreuer/in zuschussberechtigt
(z.B. bei 7 Teilnehmer/innen : 1 Betreuer/in, bei 8 Teilnehmer/innen : 2 Betreuer/innen)

Ist die Juleica für Betreuer/innen zwingend erforderlich?
Seit 2016 werden nur noch Maßnahmen gefördert, wenn mindestens ein/e Betreuer/in im Besitz einer gültigen Jugendleiterkarte (Juleica) ist. Diese/r Betreuer/in muss während der gesamten Maßnahme anwesend sein! 

Was wird nicht gefördert?

  • Konferenzen, Tagungen, Jahresplanungen, Klausuren u. Sitzungen von Verbandsorganen, Gremien und Ausschüssen.
  • Maßnahmen, die unmittelbar u. ausschließlich dem fachlichen Verbandszweck dienen (z.B. Wettkämpfe, Trainingslager od. Angebote f. Konfirmanden/Firmlinge, kontinuierliche Angebote, wie Gruppenstunden)
  • Begegnungen mit Jugendlichen in Partnerstädten. Diese Maßnahmen werden u. a. von der Stadt Ingolstadt /Kulturreferat  gesondert bezuschusst.

Besonderheiten bei § 3:

  • Beizufügen sind:
    - eine Ausschreibung/Einladung, aus der die Dauer der Maßnahme, der angesprochene
       Teilnehmer/innenkreis und die Teilnahmegebühren hervor gehen
    - ein Programmablauf (Kurzbeschreibung), der die wesentlichen Programmpunkte beinhaltet
    - Listen der Teilnehmer/innen und Betreuer/innen (mit Vor- u. Nachname, Anschrift, Alter,
       Anwesenheitstage, Unterschrift*)
  • Förderung: bis zu 10 €/Tag und Teilnehmer/in
  • Für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen mit einer gültigen JuLeiCa (Nachweis) verdoppelt sich der Tagessatz
  • max. 3.000 € je Maßnahme
  • Belege müssen nicht beigefügt werden. Der SJR behält sich jedoch im Einzelfall eine Prüfung der Belege vor.

     * Beschluss der Vollversammlung v. 21.11.23: 
        Angelehnt an die BJR-Musterförderrichtlinien sind folgende Mindest-Angaben erforderlich: Name,
        Vorname, Alter, PLZ, Wohnort; Die antragstellende Gruppenleitung unterschreibt zudem auf
        der Teilnahme-Liste für die Richtigkeit und Teilnahme der aufgeführten Personen.

Was wird gefördert?

Die Jugend-Bildungsmaßnahme hebt sich deutlich von einer Freizeit & Erholungsmaßnahme ab - hier wird inhaltlich gearbeitet.
Möglich sind z. B. Vorträge, Diskussionen, Kurse, Aufbauseminare zur musischen, politisch-staatsbürgerlichen, sozialen, kulturellen u. religiösen Bildung.

Was wird nicht gefördert?

Maßnahmen, die unmittelbar u. ausschließlich dem fachlichen Verbandszweck dienen (z.B. Wettkämpfe, Trainingslager od. Angebote f. Konfirmanden/Firmlinge, kontinuierliche Angebote, wie Gruppenstunden)

Mit welchem Alter werden die Teilnehmer/innen gefördert?
Ab 6 Jahre bis einschl. 26 Jahre

Werden auch Nicht-Ingolstädter Teilnehmer/innen gefördert?
Nein, für Teilnehmer/innen aus anderen Landkreisen muss ein zusätzlicher Antrag bei dem/n zuständigen Kreisjugendring/en gestellt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn in dem betreffenden Landkreis ebenfalls eine Jugendgruppe des eigenen Verbandes aktiv ist.

Wie viele Betreuer:innen werden pro Maßnahme gefördert?
Pro angefangene 7 Teilnehmer/innen ist ein/e Betreuer/in zuschussberechtigt.

Ist die Juleica für Betreuer:innen zwingend erforderlich?
Seit 2016 werden nur noch Maßnahmen gefördert, wenn mindestens ein/e Betreuer/in im Besitz einer gültigen Jugendleiterkarte (Juleica) ist. Diese/r Betreuer/in muss während der gesamten Maßnahme anwesend sein!

Besonderheiten bei § 4:

  • bis zu 50% der nachgewiesenen Kosten, max. 500,-- € je Maßnahme
  • Mit den neuen Zuschussrichtlinien (ab 01.01.23) müssen die Belege nicht mehr zwingend eingereicht werden, diese sind aber 5 Jahre aufzubewahren und müssen auf Anfrage des SJR bzw. der Stadt IN zur Prüfung vorgelegt werden können.

Was wird gefördert?
Hilfen zum Aufbau neuer Jugendgruppen (keine zusätzlichen Gruppen). Die Gruppenstärke muss mindestens 7 Personen betragen.

"Neue Gruppe" heisst, dass es bisher noch keine Jugendgruppe eures Verbandes in Ingolstadt oder ggf. im Stadtteil gab.
Wenn es bereits eine Gruppe in einem anderen Bereich/Abteilung gibt oder eine Gruppe z.B. in einer anderen Altersklasse, fällt dies unter "zusätzliche Gruppe".

Besonderheiten bei § 5:

  • Zuschuss für Sachaufwendungen bis zu 200 €
  • Vorheriger Antrag beim Stadtjugendring (bitte formlos per Mail)
  • Bei §5 sind Belege für die Sachaufwendungen (in Kopie oder digital) vorzulegen

Es können auch neue Jugendgruppen von Jugendverbänden, die noch nicht in Ingolstadt vertreten sind oder Jugendgruppen ohne Verbandszugehörigkeit Mitglied beim SJR IN werden.
In diesem Fall findet ihr Infos dazu hier

Was wird gefördert?
Einrichtung und Renovierung von Räumen, die ausschließlich für die Jugendarbeit genutzt werden (bestehende oder neue Räume). Dieser Raum muss keine klassischen vier Wände und ein Dach haben, z.B. ein Bauwagen oder (Pfadfinder)Holzhütte kann ebenso gefördert werden.

Was wird nicht gefördert?

  • Beschaffung/Reparatur v. Geräten u. Materialien, Bastelwerkzeug, Technische Einrichtungsgeräte ect. ⇒ § 2 Arbeitsmittel

Besonderheiten bei § 6:

  • Es ist ein Vorantrag (mind. 2 Monate vor Durchführungsbeginn) mit Finanzierungsplan einzureichen (Anfrage per Mail)
  • bis zu 80 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, max. 1.000 €  (über Förderanträge über 1.000 € entscheidet die Vorstandschaft im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Einzelfall)
  • der Zuschussantrag ist spätestens 2 Monate nach Abschluss der Arbeiten einzureichen
  • Mit den neuen Zuschussrichtlinien (ab 01.01.23) müssen die Belege nicht mehr zwingend eingereicht werden, diese sind aber 5 Jahre aufzubewahren und müssen auf Anfrage des SJR bzw. der Stadt IN zur Prüfung vorgelegt werden können.
  • Fördermittel des Bayerischen Jugendrings bzw. des Bezirksjugendrings sind vorrangig auszuschöpfen.

Was wird gefördert?
Besondere Maßnahmen & Projekte der Jugendverbände, Jugendgruppen und Jugendorganisationen (z.B. soziale Projektarbeit, Projekte mit neuen/ innovativen Arbeitsformen- und methoden und Projekte, die bei eingehender Begründung als zuschusswürdig beurteilt werden.

Besonderheiten bei § 7:

  • Projektdauer: 1 Tag (mind. 3 Stunden) bis zu mehreren Monaten
  • Vorherige formlose Antragstellung (Anfrage per Mail) beim Stadtjugendring (i.d.R. 2 Monate vor Maßnahmenbeginn)
  • Bis zu  80 % der zuschussfähigen Kosten, max. 1.000 € je Antrag (über die Bezuschussung von Anträgen über 1.000 € entscheidet die SJR-Vorstandschaft im Einzelfall) 
  • Belege sind nicht zwingend einzureichen, diese sind aber 5 Jahre aufzubewahren und müssen auf Anfrage des SJR bzw. der Stadt IN zur Prüfung vorgelegt werden können.