Beschluss des 150. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings v. 24.-26. März 2017 in Königsdorf.
Genehmigt durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit u. Soziales, Familie u. Integration am 21. Juni 2017 gemäß AllMBl.
unter Az. II6/6522.01-2/54. 

Diese Satzung trat am 1. August 2017 in Kraft.

Satzung des Bayerischen Jugendrings

Die BJR-Grundsatz-Geschäftsordnung ist seit 22.10.2017 in Kraft.

Gemäß § 37 der Satzung des Bayerischen Jugendrings wurde die Geschäftsordung des Stadtjugendrings Ingolstadt in der Herbstvollversammlung am 14.11.2017 beschlossen.

Der Bayerische Jugendring (BJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, -gemeinschaften und -initiativen in Bayern. Mit den 103 Stadt-, Kreis- und Bezirksjugendringenist er in ganz Bayern vertreten.
Mehr als zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Bayern nutzen und gestalten Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit.
Junge, engagierte Menschen erfahren Selbstständigkeit, Akzeptanz und Wertschätzung.
Und sie gestalten damit ihre Zukunft.