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Wer ist antragsberechtigt?

  • Mitgliedsverband bzw. Gruppen u. Organisationen, die dem SJR Ingolstadt angeschlossen sind oder Ingolstädter Initiativ-Jugendgruppen u. -organisationen, die die Voraussetzungen nach § 74 SGB VIII erfüllen (ausgenommen sind Wohlfahrtsverbände)
  • Zuschussanträge können nur durch die örtliche Verbands- bzw. Vereinsjugendleitung eingereicht werden. Einzelpersonen werden nicht bezuschusst.